Distance-Learning ab 17.11.2020
§ 34 und 38 C-SchVO 2020/21
An Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnischen Schulen erfolgt der Unterricht in ortsungebundener Form (Distance-Learning). Der Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit im ortsungebundenen Unterricht liegt auf der Wiederholung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte. Sofern es pädagogisch vertretbar ist, können jedoch auch neue Inhalte vermittelt werden.
Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zuhause keinen geeigneten Arbeitsplatz haben, über keinen Zugang zu IT-Endgeräten verfügen, die pädagogische Unterstützung benötigen oder die zuhause nicht betreut werden können, werden in der Schule beaufsichtigt und beim Lernen unterstützt. Das bedeutet auch, dass Schüler/innen aufgrund von psychosozialen Problemlagen an die Schule zurückgeholt werden können.
Alle Punkte der Beilage zum Erlass des Bundesministeriums lesen Sie hier: beilage_erlass_schulbetrieb_ab_17.11.2020.pdf